Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern

Dies sind Beispiele für Verhaltensregeln für Gastgeber, bei denen es sich um Schulen, Organisationen oder Familien mit Kindern handelt bzw. für Workawayer, die an einem Aufenthalt bei einem Gastgeber mit Kindern interessiert sind.

Bitte beachte, dass jedes Land andere Vorschriften und Gesetze zum Schutz von Kindern hat. Einige Länder verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis als Voraussetzung, um mit Kindern arbeiten zu dürfen. Gastgeber und Workawayer sind für die Einhaltung der Vorschriften des Landes, in dem sie leben bzw. in das sie reisen, selbst verantwortlich.

Braucht meine Organisation Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern?

Wenn es bei deinem Projekt um die Arbeit mit Kindern geht, empfiehlt es sich, Verhaltensregeln zu erstellen, die festlegen welche Interaktionen zwischen Workawayern und den betreuten Kindern zulässig sind. Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern helfen dabei, das Risiko von Kindesmissbrauch im Rahmen deines Projekts zu verringern.

Leider gibt es Kindesmissbrauch in Form von körperlichem, seelischem oder sexuellem Missbrauch in allen Gesellschaften, überall auf der Welt. Kinder sind in Ländern mit mangelnder Durchsetzung von Kinderschutzgesetzen besonders missbrauchsgefährdet. Zu den diesbezüglich am stärksten gefährdeten Kindern gehören vor allem sehr junge oder behinderte Kinder sowie Kinder, die ihre Eltern verloren haben.

Die Gefahr von Kindesmissbrauch ist höher in Organisationen, wo es keine Verhaltensregeln zur Vermeidung von Kindesmissbrauch gibt.


Wie sind Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern am besten zu verfassen?

  1. Schreibe Verhaltensregeln für Volunteers, die mit den Kindern in deinem Projekt in Kontakt kommen.  Die Verhaltensregeln hängen von der Art deines Projekts ab und von dem Land in dem du lebst: aber in jedem Fall solltest du sie schriftlich formulieren, damit alle Volunteers sich im Klaren darüber sind, welches Verhalten, welche Handlungen und welche Sprache im Rahmen deines Projekts zulässig sind. (Nachstehend findest du eine Auflistung von allgemeinen Regeln.)
  2. Informiere deine Volunteers über die bei dir geltenden Verhaltensregeln. In deinem Profil kannst du angeben, dass bei dir Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern gelten und ein Foto davon in die Fotogalerie einfügen. Du kannst Workawayern, die sich für dein Projekt interessieren, eine Kopie dieser Verhaltensregeln zuschicken. Es ist auch eine gute Idee, die Verhaltensregeln auszudrucken und an einer zentralen Stelle bei dir vor Ort auszuhängen, damit sie allen Projektteilnehmern immer gegenwärtig sind.
  3. Informiere dich über den Bewerber.  Schaue dir sein Profil genau an, um herauszufinden, ob er schon Erfahrung im Umgang mit Kindern hat. Du kannst den Bewerber bitten, dir Referenzen zukommen zu lassen und ein telefonisches Vorstellungsgespräch durchführen, um herauszufinden, was ihn an der Arbeit mit Kindern interessiert. Du kannst den Bewerber auch fragen, ob er im Besitz eines polizeilichen Führungszeugnisses ist (aus dem hervorgeht, ob der Bewerber bereits vorbestraft ist oder nicht).
  4. Sorge dafür, dass es in deinem Projekt bekannte Meldewege gibt. Wenn ein Volunteer Zeuge eines Falls von Fehlverhalten wird oder dieses vermutet, muss er wissen, wem er dies zu melden hat. Das kann in einigen Fällen die Polizei sein, in anderen Fällen aber auch ein bestimmter Mitarbeiter vor Ort oder ein Familienmitglied. Es ist auch wichtig, dass die Kinder in deinem Projekt wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Probleme oder Sorgen haben. Du kannst auch Regeln darüber aufstellen wie sich deine Organisation verhalten wird, wenn ihr Fehlverhalten gemeldet wird (z.B. polizeiliche Meldung, Meldung an die Eltern des Kindes).

Beispiele für Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern

Nachstehend findest du einige allgemeine Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern, die für die verschiedensten Workaway-Projekte anwendbar sind. Die von dir festgelegten Verhaltensregeln müssen auf dein jeweiliges Projekt zugeschnitten werden (so kann es bei einer Familie andere Verhaltensregeln geben als bei einem Schulprojekt).

  • Beim körperlichen Kontakt mit Kindern ist auf angemessenes Verhalten zu achten.
  • Das Veröffentlichen von Kinderfotos im Internet oder auf sozialen Netzwerken bedarf einer vorherigen Erlaubnis.
  • Auf dem Gelände der Organisation herrscht striktes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.
  • Die Schlafräume der Kinder dürfen nur im Beisein eines weiteren Erwachsenen betreten werden.
  • Die Waschräume der Kinder dürfen nur im Beisein eines weiteren Erwachsenen betreten werden. 
  • Kinder haben keinen Zutritt zu deinem Schlafraum.
  • Ohne vorherige Erlaubnis darfst du dich mit Kindern nicht vom Gelände der Organisation entfernen.
  • Deine Interaktion mit den Kindern muss sich auf öffentlich zugängliche Räume (wie im Fall eines Schulprojekts auf Unterrichtsräume oder die Bibliothek) beschränken.
  • Die Bevorzugung einzelner Kinder und übermäßige Geschenke sind zu vermeiden.
  • Es ist verboten, Kindern Geld zu geben.
  • Falls du Zeuge eines Falls von Fehlverhalten von Erwachsenen oder Kindern wirst oder dieses vermutest, bist du verpflichtet, dies einem Mitarbeiter vor Ort zu melden.
  • Vermeide jegliche körperliche Gewalt gegen Kinder (einschl. Ohrfeigen und Klapse).
  • Wenn in deinem Land für das Arbeiten mit Kindern ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich ist, musst du den Workawayer bitten, dass er sich eines in seinem Heimatland ausstellen und dir zukommen lässt. Bitte beachte: Workaway ist keine Agentur. Wir können KEINE Background Checks durchführen. Für eine Vorabüberprüfung des Bewerbers hinsichtlich seiner Eignung für das Schul- oder Familienprojekt ist allein der Gastgeber verantwortlich.

Es ist eine gute Idee, spezifische Verhaltensregeln aufzustellen, um die Sicherstellung und Überwachung korrekten Verhaltens zu erleichtern. 

Workawayer sollten die Verhaltensregeln lesen, ehe sie sich bei einem Gastgeber für ein Projekt bewerben, bei dem sie mit Kindern in Kontakt kommen. Wenn du dir in deinem Land zum Zweck der Arbeit mit Kindern bereits ein polizeiliches Führungszeugnis ausstellen lassen hast, lass dies deinen Gastgeber bitte wissen, und bringe dieses bitte mit zu deinem Aufenthalt, damit er sich eine Kopie davon machen kann.